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Schulgeld

Schulgeld – was kostet der Schulbesuch?

Freie Schulen werden vom Staat mit ca 70% dessen bezuschusst, was staatliche Schulen an Jahresbudget erhalten.

Wir erheben einen geringen Obulus an monatlichem Schulgeld. Es gibt die Möglichkeit der Bezuschussung und finanziellen Unterstützung für Familien, die diesen Beitrag nicht aufbringen können.

Vertragliches und Finanzielles wird im Aufnahmeprozedere besprochen und vereinbart.

Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation des Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern.

Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze und Verordnungen festgelegt, die wegen des im Bildungswesen geltenden Föderalismus von jedem Bundesland einzeln bestimmt werden.

Waldorfschulen müssen daher, wie alle anderen freien Schulen auch, Beiträge zum Schulbetrieb von den Eltern erheben. Um ihrem oben markierten Ideal einer „Schule für alle“ trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrer*innen verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie. Die durchschnittlichen Elternbeiträge und Spenden lagen im Jahr 2020 bei monatlich € 197,00 (Quelle: Abteilung für Bildungsdaten und -analysen im Bund der Freien Waldorfschulen). Von dieser Zahl kann es, je nach Region und politischen Vorgaben, aber erhebliche Abweichungen geben.

Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden, werden Sie u.a. auch zu einem Gespräch über das Schulgeld eingeladen.