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Schulgeld

Soziale Verantwortung als Teil des Konzepts

Waldorfschulen verstehen sich nicht nur als Bildungsorte, sondern auch als soziale Gemeinschaften. Ein zentraler Bestandteil dieses Selbstverständnisses ist es, Bildung unabhängig von der finanziellen Situation der Familien zugänglich zu machen. Durch solidarische Finanzierungsmodelle – etwa einkommensabhängige Beiträge oder Geschwisterermäßigungen – wird sichergestellt, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten die Schule besuchen können. So entsteht ein vielfältiges und lebendiges Miteinander, das soziale Unterschiede nicht ausgrenzt, sondern integriert.

Finanzieller Schulbetrag

Obwohl auch Waldorfschulen öffentlich anerkannte Schulen sind und nachweislich kostengünstiger arbeiten, werden sie nicht vollständig staatlich finanziert. Das Land Brandenburg übernimmt 93 % der Personalkosten, womit nur rund 70 % der Gesamtkosten der Schule gedeckt sind. Die verbleibenden 30 % werden durch Elternbeiträge finanziert. Diese werden in einer von der Elterngemeinschaft festgelegten Beitragsordnung solidarisch nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien bemessen, sodass aus finanziellen Gründen kein Kind abgelehnt wird.

Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden, wird Ihr Beitrag im individuellen Gespräch mit dem von Eltern geführten Beitragskreis ermittelt. Nach Vertragsabschluss erhalten die Familien die Einladung zum Gespräch, verbunden mit der Aufforderung ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, so sie einen Beitrag unterhalb des Höchstbetrags anstreben. Zur Einordnung der Einkommensverhältnisse wird das Haushaltsnettoeinkommen herangezogen. Der Abschluss einer Schulgeldvereinbarung ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Schulvertrages.